Genussrechte vom Typ A
- Kaufpreis liegt infolge eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses (Verbilligung) unter dem Nennwert (50 €)
- Sperrfrist beträgt 6 Jahre
- Gewinn- und Verlustbeteiligung bis max. 25 % vom Nennwert
- Gefördertes Sparen nach Vermögensbildungsgesetz möglich (Sparzulage 18 % von bis zu 400 €)
Genussrechte vom Typ B
- Kaufpreis = Nennwert = 50 €
- Sperrfrist beträgt 2 Jahre
- Gewinnbeteiligung bis max. 25 % vom Nennwert - keine Verlustbeteiligung
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